05.02.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 05. Februar 2014
Aktenzeichen: II R 55/12
Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der Erbschaftsteuer, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt.
Urteil vom 18. Dezember 2013
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