Buchhalter nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt

19.07.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 19. Juli 2017
Aktenzeichen: II R 22/15

  1. Die in § 6 Nr. 4 StBerG genannten Personen sind auch dann nicht zur Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen berechtigt, wenn diese aufgrund des verwendeten Buchführungsprogramms automatisch erfolgt.

Urteil vom 7. Juni 2017

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