Bestimmung des Kindergeldberechtigten bei nachträglichen Unterhaltszahlungen

24.02.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 24. Februar 2016
Aktenzeichen: III R 57/13

  1. Die bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach § 64 Abs. 3 EStG zu berücksichtigenden Unterhaltszahlungen müssen grundsätzlich für und in dem Zeitraum geleistet werden, für den das Kindergeld begehrt wird. Unterhalt, der um Jahre verspätet gezahlt wird, bleibt außer Betracht.
  2. Verpflichtet das FG die Familienkasse dazu, dem Kindergeldberechtigten Kindergeld zu "gewähren", so bedeutet dies [...]

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