Berichtigung zu hoch vorgenommener AfA bei Gebäuden

30.04.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 30. April 2014
Aktenzeichen: IX R 12/13

  1. Die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer AfA ist bei Gebäuden im Privatvermögen in der Weise vorzunehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die bisherige Bemessungsgrundlage bis zur vollen Absetzung des noch vorhandenen Restbuchwerts angewendet werden.
  2. Sind für ein Gebäude in einem Veranlagungszeitraum Sonderabschreibungen [...]

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