Beiladung von Finanzbehörden

14.03.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 13. März 2019
Aktenzeichen: V B 103/16

NV: Der BFH hält weiter daran fest, dass im finanzgerichtlichen Verfahren Finanzbehörden nur Beklagter sein oder dem Verfahren beitreten können, so dass die Beiladung eines FA nicht in Betracht kommt.

Urteil vom 14.2.2019

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