13.02.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 13. Februar 2013
Aktenzeichen: IV R 41/09
Das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung und Auflösung einer § 6b-Rücklage ist immer durch entsprechenden Bilanzansatz im "veräußernden" Betrieb auszuüben, auch wenn die Rücklage auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden soll.
Urteil vom 19. Dezember 2012
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