Ausgleichszahlung bei Übertragung einer Anwartschaft auf Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen als Werbungskosten

04.01.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 4. Januar 2017
Aktenzeichen: VI R 22/15

  1. Ausgleichszahlungen, die ein Arbeitnehmer, dem eine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zugesagt worden ist, leistet, um bei einem Arbeitgeberwechsel die Anrechnung von Dienstzeiten durch den neuen Arbeitgeber zu erreichen, sind als Werbungskosten abziehbar.

Urteil vom 19. Oktober 2016

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