Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

24.01.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 24. Januar 2018
Aktenzeichen: VI R 63/15

  1. Ein landwirtschaftlicher Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte aufgegeben (Anschluss an BFH-Urteil vom 16. Dezember 2009 IV R 7/07, BFHE 228, 59, BStBl II 2010, 431).
  2. Landwirtschaftliche Nutzflächen von mehr als 3 000 qm stellen nicht allein im Hinblick auf ihre Größe landwirtschaftliche Teilbetriebe dar.

Urteil vom 16.11.2017

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