Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

29.03.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 21. März 2017

Bezug: BMF-Schreiben vom 14. März 2016 - IV A 2 - 0 2000/15/10001 - DOK 2016/0210799 - (BStBl I S. 290)

Anlagen: 2

Geschäftszeichen: IV A 2 - O 2000/16/10001

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieses Schreibens ergangenen BMF-Schreiben das Folgende:

Für Steuertatbestände, die nach dem 31. Dezember 2015 [...]

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