Anwendbarkeit des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG 2002 i.d.F. des Korb II-Gesetzes auf Beteiligungserträge einer Sparkasse

20.03.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. März 2019
Aktenzeichen: I R 11/16

NV: Die Regelungen des § 8b Abs. 1 bis 6 KStG 2002 i.d.F. des Korb II-Gesetzes sind auf Beteiligungserträge einer Sparkasse nicht anwendbar, wenn die Beteiligungen deren Handelsbuch zuzurechnen sind.

Urteil vom 26.9.2018

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