08.01.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 3. Januar 2014
Geschäftszeichen: IV C 1 - S 2252/09/10004 :005 - 2013/1196368
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 9. Oktober 2012 (BStBl I Seite 953) wie folgt geändert:
„d) Zuteilung von Anteilen ohne Gegenleistung (§ 20 Absatz 4a Satz 5 EStG)
Folgen einer Anteilsübertragung auf Anteilseigner (Sachausschüttung und Abspaltung)