Aktenkopien - Antrag auf Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts

18.04.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 18. April 2018
Aktenzeichen: X B 8/18

  1. NV: Wer die Fertigung und Überlassung der Kopien des vollständigen Akteninhalts begehrt, hat grundsätzlich darzulegen, weshalb dies die Prozessführung erleichtert.
  2. NV:NV: Um eine vollständige Akte in diesem Sinne handelt es sich auch dann, wenn ihr Gegenstand ein selbständiger Streitgegenstand innerhalb einer umfassenderen Klage ist.

Urteil vom 12.2.2018

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