AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum ab 2012

24.10.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 24. Oktober 2018
Aktenzeichen: VIII B 15/18

  1. NV: Auf der Grundlage der im Beschluss des BFH vom 25. April 2018 IX B 21/18 (BFHE 260, 431, BStBl II 2018, 415) bezeichneten erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe des Zinssatzes in § 238 Abs. 1 AO für ab 2015 festgesetzte Nachzahlungszinsen ist dem Antrag auf AdV von Bescheiden auch für Festsetzungen von Zinsen für vorangegangene Streitzeiträume ab 2012 zu entsprechen.
  2. [...]

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