03.01.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 2. Januar 2013
Aktenzeichen: III R 55/10
Ein deutscher Arbeitnehmer türkischer Abstammung, der im Inland beschäftigt ist und auch dort seinen Wohnsitz hat, kann für seine in der Türkei lebenden Kinder kein Kindergeld aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit beanspruchen.
Urteil vom 27. September 2012
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