Änderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Vorliegen einer verdeckten Einlage

20.06.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. Juni 2018
Aktenzeichen: I R 25/16

NV: Das Trennungsprinzip wird durch § 32a Abs. 2 KStG zwar verfahrensrechtlich (punktuell) durchbrochen, nicht jedoch aufgehoben. Die Norm eröffnet danach nur die Möglichkeit, die materielle Rechtslage auch verfahrensrechtlich umzusetzen.

Urteil vom 31.1.2018

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