Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

11.03.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 11. März 2015
Aktenzeichen: XI R 16/11

Die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung, wenn zusätzliche Leistungen der Gesamtleistung ein anderes Gepräge geben als einer Vermietung.

Urteil vom 17. Dezember 2014

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