Übergang der Ertrags- und Verwaltungshoheit für die Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund; Aufhebung von Verwaltungsanweisungen zur Ausführung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

16.04.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 3. April 2014

Bezug: Mein Schreiben vom 1. Juli 2009
-IV C 2 - S 6200/09/10001 - (BStBl I 2009, 851)

Geschäftszeichen: IV D 4 - S 6200/09/10001 :001 - 2014/0296132

Gemäß § 18a des Finanzverwaltungsgesetzes endet die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch die Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe zum 30. Juni 2014. Aus diesem Grund hebe ich meine Anordnung vom 1. Juli 2009, wonach die von den obersten und mittleren [...]

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