Wie ist bei Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung im Rahmen der E-Bilanz die Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die einzelnen Positionen der GuV sollen wie bei der Bilanz ebenfalls einzeln übergeleitet werden. Bei fehlender Zuordnungsmöglichkeit von erfolgswirksamen Abweichungen in der Überleitungsrechnung zu einzelnen GuV-Posten kann diese Gewinnänderung auch in einer Summe in der Position "Sammelposten für Gewinnänderungen aus der Überleitungsrechnung" aufgeführt werden. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn für die GuV sämtliche Umgliederungen und Wertanpassungen in den Sammelposten einfließen.

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