18.11.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.
Nach § 51 Absatz 4 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu bestimmen. Dieser Mindestumfang der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz i.S.d. § 5b EStG wird im BMF-Schreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie vom 28.09.2011 näher beschrieben.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenAlexandra Wegner
Produktmanagerin für Assistenz und Sekretariat, Gleichstellung, Bilanzierung
Telefon: 040 / 41 33 21 -14
E-Mail: a.wegner@dashoefer.de
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?