13.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: IDW.
Mit dem BilMoG wurden in § 340e HGB die Absätze 3 und 4 über die Bewertung von Finanzinstrumenten des Handelsbestands bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten eingefügt. Die Überarbeitung der Verlautbarung trägt diesem Umstand Rechnung und behandelt die handelsrechtliche Bilanzierung des Bondstripping beim Inhaber (Käufer) und beim Emittenten der (gestrippten) Anleihe sowohl im Handelsbestand als auch im Nicht-Handelsbestand.
IDW RH BFA 1.001 wird in Heft 1/2012 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden sowie im Supplement 1/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".