24.01.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..
Mit der Verabschiedung von IFRS 13 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im Mai 2011 waren die Anhangangaben erweitert worden; dabei ist man jedoch wohl über das intendierte Ziel hinausgegangen. In dem Entwurf wird vorgeschlagen, die Anwendung der Vorschrift, die die Angabe des erzielbaren Ertrags erfordert, einzuschränken. Außerdem sieht der IASB vor, die Angaben zu wertgeminderten Vermögenswerten klarzustellen. (
Stellungnahmen zu den Vorschlägen werden in elektronischer Form erbeten und sind bis zum 19. März 2013 auf der Internetseite des IASB