IASB veröffentlicht Änderungen an IAS 16 und IAS 38

22.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat am 12. Mai 2014 die Änderungen an IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte hinsichtlich der zulässigen Abschreibungsmethoden veröffentlicht.

Die Änderungen an IAS 16 und IAS 38 wurden durch das IFRS Interpretations Committee ursprünglich für den sechsten Zyklus des Projekts der jährlichen Verbesserungen 2011-2013 vorgeschlagen. In seiner Oktober-Sitzung 2012 hat der IASB jedoch beschlossen, die Änderungen an den beiden Standards im Rahmen eines separaten Projekts zu behandeln. Am 4. Dezember 2012 wurde der Standardentwurf ED/2012/5 Klarstellung der zulässigen Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38) veröffentlicht. Der Standardentwurf stellte klar, dass umsatzbasierte Methode keine zulässige Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 16 und IAS 38 ist. Allerdings wurde dies durch die Anmerkung in der Grundlage für Schlussfolgerungen, wonach in begrenzten Fällen Umsatzerlöse für die Bestimmung des erwarteten Verbrauchsmusters des künftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts herangezogen werden können, relativiert. In den Stellungnahmen wurde kritisiert, dass diese Anmerkung in der Grundlage für Schlussfolgerungen im Widerspruch mit den vorgeschlagenen Änderungen am Standard steht. Daraufhin hat der IASB beschlossen, diese Anmerkung nicht in den finalen Standard zu übernehmen. Im Einzelnen wird durch die veröffentlichen Änderungen Folgendes klargestellt:

  • Umsatzbasierte Methode ist keine sachgerechte Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 16, diese Methode spiegelt das Muster der Generierung des künftigen wirtschaftlichen Nutzens und nicht das Muster des Verbrauchs des künftigen wirtschaftlichen Nutzens wider.
  • Es besteht eine widerlegbare Vermutung, dass eine umsatzbasierte Abschreibungsmethode i.S.v. IAS 38 aus denselben Gründen wie in IAS 16 nicht sachgerecht ist. Diese Vermutung kann nur in begrenzten, im Standard beschriebenen Fällen widerlegt werden.
  • Künftige erwartete Preisrückgänge könnten ein Indikator dafür sein, dass sich der künftige wirtschaftliche Nutzen des Vermögenswerts aufgrund seiner technischen oder wirtschaftlichen Veralterung vermindert.

Die Änderungen sind prospektiv für Berichtperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

Der Standard ist nur beim IASB (www.ifrs.org) erhältlich.

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