21.10.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.
Die vorgeschlagene Änderung bezieht sich auf die Bilanzierung eines öffentlichen Darlehens, das zu einem unter dem Marktzins liegenden Zinssatz gewährt wird und von einem IFRS-Erstanwender zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS abzubilden ist. Durch die vorgeschlagene Anpassung des IFRS 1 soll erreicht werden, dass IFRS-Erstanwender von den gleichen Erleichterungsvorschriften Gebrauch machen können, wie sie IFRS-Anwendern in Bezug auf "IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand" gewährt werden.
Stellungnahmen werden erbeten bis zum 05. Januar 2012 in elektronischer Form an die IFRS-Foundation-Website unter der Seite ‚comment on a proposal‘.
Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.