IASB veröffentlicht IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten

22.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Der IASB hat IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten veröffentlicht. Der Standard führt eine optionale Erleichterung für Erstanwender nach IFRS 1 ein, mit der unter restriktiven Voraussetzungen diese Unternehmen die Bilanzierung von regulatorischen Abgrenzungsposten aus einer Preisregulierung nach ihren bisherigen Rechnungslegungsvorschriften fortsetzen können.

Zusammengefasst enthält IFRS 14 folgende wesentliche Regelungen:

  • Die Preisregulierung ist die Bestimmung des Preises durch eine Aufsichtsbehörde oder Regierung, der vom Kunden für Dienstleistungen oder Produkte verlangt werden kann.
  • Es soll preisregulierten Unternehmen, die IFRS übernehmen, erlaubt sein, die diesbezüglich bestehenden Ansatz- und Bewertungsmethoden nach den bisher verwendeten lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen weiterhin anzuwenden.
  • Regulatorische Bilanzsalden sollen als separate Posten in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie im sonstigen Ergebnis ausgewiesen werden.
  • Es sollen spezifische Angaben gemacht werden, um das Wesen und die Risiken der Preisregulierung zu identifizieren, die zum Ansatz der regulatorischen Bilanzsalden geführt haben.

Der Standard ist als Zwischenlösung gedacht, bis der IASB sein umfassendes Projekt zu preisregulierten Geschäftsvorfällen abschließt. Der IASB hat erklärt, dass mit Veröffentlichung von IFRS 14 keine Ergebnisse des umfassenden Projekts, das sich noch in der Anfangsphase befindet, vorausgenommen werden.

IFRS 14 ist anwendbar für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist (vorbehaltlich Übernahme in der EU) zulässig.

Der Standard ist nur beim IASB (www.ifrs.org) erhältlich.

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