Gibt es - abhängig von der Betriebsgröße oder -art - Unterschiede bezüglich der im Rahmen der E-Bilanz zu übermittelnden Unterlagen?

18.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die nach § 5b EStG zu übermittelnden Unterlagen sind grundsätzlich von jedem betroffenen Unternehmen abzugeben. Dies gilt aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung unabhängig von der Betriebsgröße oder Art des Unternehmens. Beim Dateninhalt wird es sicherlich hinsichtlich der Betriebsgröße Unterschiede geben, da alle nicht vorhandenen Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung im Datensatz nicht werthaltig zu übermitteln sind, sondern mit einem technischen NIL-Wert, d.h. „leer“ übermittelt werden können. Für Unternehmen mit speziellen Rechnungslegungsvorschriften (z.B. bei Banken und Versicherungen) werden branchenspezifische Taxonomien oder Taxonomieerweiterungen zur Verfügung gestellt.

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