18.02.2022 — Matthias Wermke. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wenn es nach der EU und der Bundesregierung ginge, sollte das mit unseren offiziellen Dokumenten auch der Fall sein. Doch was privatwirtschaftliche Unternehmen mit einiger Lockerheit auf den Markt werfen, ist für staatliche Behörden doch eher mit größeren Komplikationen verbunden. Sie werden es vielleicht erraten haben, es geht um die digitale Brieftasche.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Wer auf dem Weg zum Standesamt noch einmal ins Kino möchte, doch überraschend in eine Verkehrskontrolle gerät, muss für alle Fügungen des Schicksals nicht erst Geburtsurkunde, Impfausweis, Führerschein und Personalausweis zusammensuchen. Einfach das Handy gezückt und schon ist jedes Informationsbedürfnis aller beteiligten Parteien befriedigt.
Wenn da mal nicht der Datenschutz wäre. „Gott sei Dank!“, sagt der eine, „Gott verdammt!“ die andere.
Versuche, die in diese Richtung unternommen worden sind, gab und gibt es ja schon manche. Genannt seien z. B. die elektronische Gesundheitskarte, die 1995 eingeführt wurde und außer den Stammdaten nichts enthält, oder der elektronische Personalausweis, dessen Vorzüge eher im Unklaren geblieben sind und daher von den wenigsten genutzt werden.
Der elektronische Führerschein soll diese illustre Runde sicher gut gemeinter, aber nicht wirklich revolutionärer Digitalisierungsversuche nun ergänzen. Dabei handelt es sich um eine App, die einem zwar dabei helfen kann, das lästige Prozedere beim Ausleihen eines Car-Sharing-Autos zu vereinfachen, bei einer Verkehrskontrolle aber von der Polizei nicht akzeptiert wird – nix mit Kino.
Womit man sich in diesen Breitengraden noch schwer tut, ist in anderen Ländern längst gängige Praxis. So sind beispielsweise Norwegen und der Kosovo schillernde Beispiele in Sachen digitaler Fahrerlaubnis, die alles kann, was ihr physisches Äquivalent auch vermag. Voraussetzung scheint also, so mögen es zumindest spitze Zungen von Datenfans meinen, kein EU-Mitgliedsstaat zu sein.
Während zwar laut einer aktuellen Umfrage 87 % von 1000 Befragten über 18 Jahren meinen, dass die Digitalisierung der Verwaltung in den nächsten Jahren zu den Top-Themen der Bundesregierung gehören sollte, kann man sich berechtigterweise fragen, ob die Steine, die die DSGVO diesem Prozess in den Weg liegt, die Entwicklung nicht eher zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bremsen.
Denn viele Datenschützer sind, „grande surprise“, wie man in Brüssel und Straßburg sagt, eher skeptisch. Denn die digitale Brieftasche, auch Digital Identity Wallet (EuID), die die EU nun auf den Weg bringen möchte und alle möglichen höchst empfindlichen Dokumente, wie Heirats- oder Geburtsurkunden, enthalten soll, sorgt in diesen Kreisen nicht gerade für überschwängliche Begeisterung.
Vielmehr würde sie dazu führen, dass hieraus ein individueller, lebenslanger Super-Cookie entstehen würde, mit dem man seine persönlichsten Daten in eine einzige Hand gibt. Ob eine solche Zentralisierung aus Bürgerperspektive tatsächlich so wünschenswert ist, sei einmal dahin gestellt, zumal die Gestaltungsfreiheit zu den einzelnen Funktionen bei den einzelnen Staaten liegen soll. Das würde zum Beispiel auch möglich machen, die Gesundheitskarte zu verbinden und somit auch Angaben über Erkrankungen und entsprechende Therapien abzuspeichern.
Grund zur Panik besteht aber nicht. Die Entscheidung, welche Funktionen wahrgenommen werden sollen und welche nicht, soll aber letztlich jedem selbst überlassen bleiben. Die Motivation der EU ist, das Alltagsleben ihrer Bürgerinnen und Bürger mit digitalen Lösung zu vereinfachen. Schlussendlich ist es also für jeden einzelnen eine Frage der Abwägung zwischen Bequemlichkeit auf der einen Seite und Datenfreigabe auf der anderen.
Außerdem mahlen die Mühlen bekanntlich eher gemächlich. Daher darf man gespannt sein, wie sie dann am Ende tatsächlich aussieht, die digitale Brieftasche.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Omar Markhieh (Pexels, Pexels Lizenz)