Abschlussprüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

15.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V..

Unterstützung des Berufsstands durch IDW und DATEV

Nicht zuletzt das Grünbuch der EU-Kommission zeigt, dass die Abschlussprüfung ständig vor neuen Herausforderungen steht und sich weiterentwickelt. Dies gilt aber keinesfalls nur im Bereich der kapitalmarktorientierten Unternehmen. Vielmehr haben die Adressaten der Abschlüsse mittelständischer Unternehmen ein ebenso hohes wie berechtigtes Interesse an einer leistungsfähigen Abschlussprüfung. Alle Segmente des Berufsstands müssen daher ständig aufs Neue den Wert ihrer Dienstleistung belegen und verbessern, gleichzeitig aber auch angesichts der Wettbewerbssituation auf dem Prüfungsmarkt der Wirtschaftlichkeit hohes Augenmerk schenken.

„Vor diesem Hintergrund hat die Frage der situationsgerechten Anwendung der Prüfungsstandards zentrale Bedeutung“, erläutert Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). „Die zur Erlangung eines qualitativ hochwertigen Prüfungsurteils notwendigen Prüfungshandlungen sind abhängig von der spezifischen Risikosituation des jeweils zu prüfenden Unternehmens. Nur so kann eine Abschlussprüfung zugleich wirksam und wirtschaftlich durchgeführt werden. Diese Thematik haben wir bereits vor einigen Jahren aufgegriffen, als sich die Übernahme internationaler Prüfungsstandards, der ISA, in der EU abzuzeichnen begann“, so Naumann weiter. Die von dem EU-Kommissionspräsidenten eingesetzte High-Level-Group zum Bürokratieabbau in Europa, die von dem ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Stoiber geleitet wird, hat den Gedanken der Skalierbarkeit der ISA auf Anregung des IDW bereits 2009 akzeptiert und die EU-Kommission aufgefordert, diesen Grundsatz bei der europäischen Anwendung internationaler Prüfungsstandards zu berücksichtigen. Im Juni 2010 haben ebenfalls auf Initiative des Berufsstands die Aufsichtsinstanzen das Verhältnismäßigkeitsprinzip akzeptiert.

Das IDW hat sich massiv dafür eingesetzt, dass die ISA von allen Beteiligten – vor allem auch durch die Berufsaufsicht – als prinzipienorientiertes Regelwerk verstanden werden, das es erlaubt, auf die spezifischen Umstände einer jeden Prüfung flexibel und situationsgerecht zu reagieren. Mit anderen Worten, die ISA dürfen nicht als eine in jedem Einzelfall uniform und starr abzuarbeitende Checkliste verstanden werden; dies gilt auch für die Dokumentation der Prüfung. IDW Vorstandsmitglied Klaus-Peter Feld ergänzt hierzu: „Der Gedanke der skalierten Anwendung der ISA folgt bereits daraus, dass ihnen der risikoorientierte Prüfungsansatz zugrunde liegt. Der risikoorientierte Ansatz erlaubt es aber nicht nur, sondern er erzwingt es für eine wirksame Prüfung sogar, dass der Abschlussprüfer seine Arbeit an der Größe und Komplexität des Unternehmens, dessen Geschäftsmodell oder dessen Stellung in der Branche ausrichtet. Nur so können alle Prüfungen zu einer gleich hohen rteilssicherheit führen und den heutigen breiten Anwendungsbereich der Pflichtprüfung rechtfertigen.“ Mit Blick auf die Berufsaufsicht führt Naumann hierzu aus: „Als IDW begrüßen wir es außerordentlich, dass sich mittlerweile auch die WPK öffentlich zum Grundsatz der Skalierbarkeit der Prüfungsstandards bekennt.“

Das IDW will indessen auf dieser Stufe nicht stehen bleiben. Ein wichtiges weiteres Ziel ist es, den Berufsstand bei der praktischen Umsetzung der Prüfungsstandards und ihrer verhältnismäßigen Anwendung mit konkreten Werkzeugen zu unterstützen. „Nachdem wir vor einigen Jahren das IDW Praxishandbuch zur Qualitätssicherung erarbeitet und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt haben, wollen wir als nächstes das Thema Prüfungssoftware angehen“, so Naumann. „Von einer intelligenten Softwarelösung profitieren Effektivität und Effizienz der Prüfung gleichermaßen“. Das IDW freut sich daher, dass es gelungenen ist, in der DATEV einen starken Kooperationspartner zu finden. „Von der Zusammenführung des IT-technischen Know-hows der DATEV und der Prüfungsexpertise beim IDW versprechen wir uns deutliche Fortschritte gegenüber dem Status Quo und wollen im Interesse des gesamten Berufsstands auch Impulse für die anderen Softwareanbieter geben,“ führt Feld weiter aus. Wolfgang Stegmann, Mitglied des Vorstands der DATEV, ergänzt: „Dabei sind wir uns vollkommen einig, dass wir eine Lösung entwickeln wollen, die dem Gedanken „think small first“ folgt, also insbesondere die Prüfung von kleinen und mittleren Unternehmen im Auge hat. Wir hoffen, dem Berufsstand schon im Laufe des nächsten Jahres das entsprechende Produkt zur Verfügung stellen zu können.“

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