Änderungen an IFRS 11 veröffentlicht

22.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V..

Der IASB hat Änderungen an IFRS 11 Joint Arrangements veröffentlicht. Der Änderungsstandard Accounting for Acquisitions of Interests in Joint Operations führt zusätzliche Leitlinien zur Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation), welche einen Geschäftsbetrieb darstellt, ein.

Erwerber eines solchen Anteils haben die Regelungen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und anderen relevanten Standards anzuwenden, sowie die relevanten Informationen, welche in diesen Standards spezifiziert werden, offenzulegen.

Gegenüber dem Entwurf des Änderungsstandards (ED/2012/7) wird nunmehr zusätzlich klargestellt, dass im Falle eines Zuerwerbs weiterer Anteile an einer Joint Operation keine Neubewertung der zuvor bereits gehaltenen Anteile vorzunehmen ist. Zudem wird nun explizit zum Ausdruck gebracht, dass diese Änderungen keine Anwendung finden, wenn die gemeinschaftlich tätigen Unternehmen (Joint Operators) unter gemeinsamer Beherrschung (under common control) eines (ultimativen) Mutterunternehmens stehen.

Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist (vorbehaltlich der Übernahme in der EU) zulässig.

Der Standard ist nur beim IASB (www.ifrs.org) erhältlich.

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