Kühler Kopf trotz Sommerhitze

31.07.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Unternehmerverbandsgruppe e.V..

Wenn die Temperaturen über die 30 Grad-Marke klettern, sind das beste Voraussetzungen für den Freibad-Besuch sind, aber eher schlechte zum konzentrierten Arbeiten: „Ein Recht auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage gibt es im Arbeitsleben aber nicht“, so Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

Der Arbeitgeberverband ist mit seinen vier Juristinnen und fünf Juristen auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Doch bevor alle rechtlichen Register gezogen werden, heißt es zunächst einmal für alle Beschäftigten, ganz gleich, ob im Büro, in der Produktion, draußen oder von Zuhause aus, so gut wie möglich mit den Temperaturen umzugehen. Das bezieht sich sowohl auf die Arbeitsstätte als auch die Arbeitszeiten und die passende Kleidung.

Gegen das Aufheizen der Büroräume helfen bewährte Rezepte: Während Jalousien und Fenster tagsüber unbedingt geschlossen bleiben, helfen morgens großzügiges Lüften oder ein Tischventilator gegen allzu große Hitze. Zusatz-Tipp: Eine Schale mit Eiswürfeln, die direkt vor dem Ventilator platziert wird. Am Arbeitsplatz gilt zudem: Viel Wasser trinken. „Indem Getränke bereitstellt werden, kann die Chefetage schon eine ganze Menge tun, damit auch die ‚körpereigene Klimaanlage‘ der Beschäftigten in Gang kommt“, erläutert Schmitz. Gut durch Hitzetage kommt man auch, indem der Sonnenschutz effektiv gesteuert wird– beispielsweise, wenn Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen bleiben – oder indem elektrische Geräte nur bei Bedarf betrieben werden.

Bei Hitzeperioden hilft es auch, die Arbeitszeiten flexibel anzupassen, um etwa schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel in den heißen Stunden meiden zu können. „Hierzu können in vielen Betrieben Arbeitszeitverlagerungen genutzt werden, etwa durch Gleitzeitregelungen“, sagt Schmitz. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen. „Es versteht sich für die Unternehmen von selbst, dass man Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte in dieser Zeit besonders schont“, führt Schmitz aus. Offizielle Regelungen zur Raumtemperatur in Büros gibt übrigens die Arbeitsstättenverordnung vor: Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden; ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne Gegen-Maßnahmen nicht mehr geeignet.

Und wie sieht es mit der Kleidung aus? Shorts statt Sakko und Sommer-Kleid statt Kostüm? „Auch wenn es in den nächsten Tagen wieder heiß wird, sollten sich Beschäftigte in hiesigen Büros nicht allzu leger kleiden“, rät Schmitz. Seine Empfehlung lautet, immer erst das Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen. „Über Krawattenzwang für Männer lässt jeder Arbeitgeber mit sich sprechen“, ist er sich sicher.

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Bild: Noelle Otto (Pexels, Pexels Lizenz)

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