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EU-Ökodesignverordnung greift zu kurz

29.04.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..

Die neue EU-Ökodesignverordnung regelt Haltbarkeit, Reparierbarkeit sowie Rezyklateinsatz für Elektrogeräte, Textilien, Schuhe und Möbel. Die DUH hält die Beschlüsse für zu vage, zu spät wirksam und lückenhaft und fordert eine Ausweitung auf weitere Produktgruppen, Pflichten für Online-Plattformen sowie ein generelles Zerstörungsverbot für auch für neuwertige Elektrogeräte.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die heute beschlossene EU-Ökodesignverordnung als ersten wichtigen Schritt, um Produkte lange haltbar, reparierbar und recyclingfähig zu machen. Verabschiedet wurden Vorgaben für Elektrogeräte, Schuhe, Textilien, Möbel, Reifen oder Matratzen. Die Maßnahmen gehen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands jedoch nicht schnell und weit genug: Viele Vorgaben sollen erst nach und nach entwickelt werden, wofür es jedoch keinen Zeitplan gibt. Bestimmte Produktgruppen, darunter Fahrzeuge, bleiben unreguliert, ebenso wie illegale Importe über Online-Plattformen. So können die neuen Ökodesign-Anforderungen von vielen Händlern aus Drittstaaten unterlaufen werden. Auch beim beschlossenen Vernichtungsverbot für unverkaufte Produkte sieht die DUH Nachholbedarf: Aktuell gilt dieses nur für Textilien und Schuhe, aber nicht für Elektrogeräte.

„Neuwertige Waren und Retouren sollten grundsätzlich nicht vernichtet werden dürfen. Deshalb muss das Vernichtungsverbot auch für Elektrogeräte und andere ressourcenintensive Produkte gelten. Jedes Jahr werden in Europa schätzungsweise 17 Millionen retournierte Artikel entsorgt. Zudem reicht es nicht aus, wenn die Neuware statt in die Verbrennung ins Recycling geschickt werden darf. Wir fordern für alle unverkauften Waren und Retouren eine Verpflichtung, diese erneut zu verkaufen oder zu spenden. Nachdem die EU-Verordnung das versäumt hat, muss Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Vernichtung von Neuware schnellstmöglich in Deutschland verbieten.“
DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz

„Die Ökodesignverordnung ist zwar ein Anfang, aber letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein im Kampf gegen die enorme Ressourcenverschwendung durch kurzlebige und nicht reparierbare Produkte. Es ist nicht effizient, dass Ökodesign-Kriterien mit großem Aufwand Produkt für Produkt festgelegt werden. Wir brauchen horizontale Vorgaben, die auch für ganze Produktgruppen gelten. So können Regeln zur Verfügbarkeit von Softwareupdates, Ersatzteilen und dem Einsatz von Recyclingmaterial problemlos für alle Elektrogeräte vorgegeben werden.“
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft

Um illegale Importe über Online-Plattformen wie Amazon oder Aliexpress zu verhindern, müssen diese die volle Verantwortung für die bei ihnen angebotenen Produkte übernehmen, wenn kein anderer in der EU ansässiger Akteur haftbar gemacht werden kann. Zudem sollten Online-Plattformen überprüfen müssen, ob Anbieter Hersteller- und Vertreiberpflichten einhalten, wie beispielsweise Verbraucherinformationen oder die korrekte Registrierung von Produkten zur Entsorgung.

Die DUH begrüßt hingegen die Aufnahme von Textilien, Schuhen, Möbeln, Reifen, Matratzen sowie Zwischenprodukten wie Stahl und Eisen in die Ökodesignverordnung. Auch die Einführung eines digitalen Produktpasses sowie neuer Label, etwa zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit, werden den Verbraucherschutz deutlich verbessern.

Bild: François Genon (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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