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Die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses und weiterer Erklärungen

25.05.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Die Regelung zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses, § 5b EStG, ist am 1.1.2009 in Kraft getreten und erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2010 beginnen, § 52 Abs. 15a EStG.

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