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Altersteilzeit-Mindestnettobeträge bleiben 2010 gleich

15.12.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Zur Fortgeltung der derzeit gültigen gesetzlichen Mindestnettobeträge erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Die derzeit gültigen gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten auch für das Jahr 2010 fort. Die Mindestnettobeträge sind für Beschäftigte relevant, die die Altersteilzeit vor dem 1. Juli 2004 begonnen haben (sogenannte Altfälle). Bei ihnen muss der Arbeitgeber das Teilzeit-Arbeitsentgelt um 20 Prozent aufstocken, jedoch mindestens auf 70 Prozent des um gesetzliche Pauschalabzüge verminderten bisherigen Arbeitsentgelts.

Die gesetzlichen Mindestnettobeträge werden im Pauschalierungsverfahren durch Verordnung festgelegt. Die Mindestnettobeträge werden bei diesen Altfällen von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, wenn der Altersteilzeitarbeitsplatz wiederbesetzt wird. Da die maximale Förderdauer 6 Jahre beträgt, läuft die Förderung hier grundsätzlich zum 30. Juni 2010 aus. Die Bundesagentur für Arbeit geht nach Hochrechnungen bundesweit von etwa 1.000 dieser Altfälle aus. Für den Erlass einer Verordnung mit einem solch begrenzten und auf wenige Monate beschränkten Anwendungsbereich besteht daher keine Notwendigkeit.

Unternehmen und Arbeitsverwaltung sparen so den Aufwand für die Umstellung, der mit der Berücksichtigung neu festgelegter Mindestnettobeträge in der Betriebs- und Verwaltungspraxis verbunden wäre.

Beratungen zu diesem Thema bieten die örtlichen Arbeitsagenturen an.
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