Schwimmende Anlage bewertungsrechtlich kein Gebäude

14.12.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Leitsätze

Eine auf dem Wasser schwimmende Anlage ist mangels fester Verbindung mit dem Grund und Boden und wegen fehlender Standfestigkeit bewertungsrechtlich kein Gebäude.

Urteil vom 26.10.2011

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