30.11.2011 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17.12.2010
Geschäftszeichen: IV C 3 - S 2257-b/07/10002 - 2010/0981008
Nach § 22 Numer 5 Satz 7 Einkommenssteuergesetz (EStG) hat der Anbieter eines Altersvorsorgevertrages oder einer betrieblichen Altersversorgungbei erstmaligem Bezug von Leistungen, zu Beginn der Auszahlungsphase bei Bestehen eines Wohnförderkontos, in den Fällen der steuerschädlichen Verwendung nach den §§ 92a [...]
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