08.03.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 7. März 2012
Aktenzeichen: III R 76/09
Die als Bezüge i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusetzenden Unterhaltsleistungen, die ein verheiratetes Kind von seinem Ehegatten erhält, sind nicht deshalb zu mindern, weil der Ehegatte Aufwendungen für die Versicherung eines PKW sowie für eine sog. Unfall-Prämienrückgewähr-Versicherung getragen hat.
Urteil vom 23. November 2011
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