14.12.2011 — Von
. Quelle:Dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für folgende Aufgaben:
Durchführung von Verständigungs-und Schiedsverfahren
nach den Doppelbesteuerungsabkommen (entsprechend Artikel 25 Absatz 1, 2 und 5 OECD-Musterabkommen) und
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