09.02.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 8. Februar 2012
Aktenzeichen: I R 102/10
Ist einer Stiftung durch Stiftungsgeschäft vorgegeben, ihr Einkommen ausschließlich für eine bestimmte gemeinnützige Körperschaft zu verwenden, können Zahlungen an diese Körperschaft nicht als Spenden abgezogen werden.
Urteil vom 12. Oktober 2011
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