Steuerliche Änderungen – was bringt 2012?

04.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen Anhalt e.V..

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Änderungen im Steuerrecht beschlossen, die entweder 2012 in Kraft treten oder sogar rückwirkend für 2011 gelten. Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. informiert über ausgewählte Neuerungen.

Ausbildungskosten: In zwei aktuellen Urteilen aus dem Juli 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Kosten eines Erststudiums und einer Erstausbildung voll abziehbar sein können. Der Gesetz-geber ist dem nicht gefolgt, hat aber die Grenze für den Abzug der Kosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro angehoben. Prof. Dr. Korth, Präsident des Verbandes, rät: „Steuerzahler sollten die Aufwen-dungen dennoch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen und gegen ablehnende Bescheide vorsorglich Einspruch einlegen. Die Rechtslage ist noch nicht eindeutig.“

Entfernungspauschale: Ab 2012 wird die Berechnung der Entfernungspauschale vereinfacht. Arbeitnehmer müssen bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel die Kosten für Bus oder Bahn nicht mehr für jeden einzelnen Tag belegen. Bisher wurde für jeden Tag einzeln ermittelt, ob die 0,30 Cent Kilometerpauschale oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel günstiger waren. Künftig wird dies nur noch auf das Jahr bezogen geprüft.

Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird von bislang 920 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Diese Neuerung ist bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2011 anzuwenden. Der Erhöhungsbetrag in Höhe von 80 Euro ist daher bereits beim Lohn-steuerabzug für Dezember 2011 zu berücksichtigen.

Kindergeld und Freibeträge: Bislang haben Eltern nur Kindergeld erhalten oder konnten Freibeträge geltend machen, wenn ihr volljähriges Kind nicht mehr als 8.004 Euro verdiente. Diese Regelung wird ab dem 1.1.2012 aufgehoben. Künftig können Kinder im Alter zwischen 18 und 25 Jahren in der Erstausbildung oder im Erststudium arbeiten gehen, ohne dass dies Nachteile beim Kindergeld und bei den Freibeträgen zur Folge hat. Etwas anderes gilt allerdings, wenn das Kind nach dem Abschluss der ersten Ausbildung bzw. des ersten Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet und es sich hierbei weder um ein Ausbildungsdienstverhältnis noch um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis handelt.

Verbilligte Wohnraumüberlassung: Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird vereinfacht: Wenn der vereinbarte Mietzins 66 Prozent oder mehr der ortsüblichen Miete ausmacht, gilt die Wohnungsvermietung als entgeltlich. Damit ist ein Werbungskostenabzug ohne die komplizierte Totalüberschussprognose möglich.

Elektronischer Lohnsteuerabzug: Die Einführung des elektronischen Lohnsteuerabzugs wird um ein Jahr verschoben. Der Einsatz des neuen Verfahrens ist derzeit zum 1.1.2013 geplant. Die Lohnsteuerkarte 2010 oder die vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 bleiben daher gültig. Vereinfachung der elektronischen Rechnung: Die Anforderungen an elektronische Rechnungen werden vereinfacht. Während Unternehmer die Echtheit von elektronischen Rechnungen bisher nur durch eine elektronische Signatur oder einen elektronischen Datenaustausch gewährleisten konnten, sollen sie von nun an selbst entscheiden, wie sie die Echtheit einer Rechnung sicherstellen. Dabei können sie beispielsweise auf vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die sie ohnehin zur Überprüfung des Zahlungsverkehrs verwenden.

Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung: Die höhere Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Versteuerung sollte ursprünglich nur bis zum 31.12.2011 gelten. Diese Umsatzgrenze wird nun auf Dauer beibehalten.

Übertragung der Freibeträge für Kinder: Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten konnten den Kindefreibetrag bislang nur übertragen, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllt hat. Künftig gilt dies auch in den Fällen, in denen der betreffende Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist.

Sanierungen an Wohngebäuden: Im Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden be-schlossen. Das Vorhaben wurde allerdings vorerst vom Bundesrat gestoppt. Prof. Dr. Korth sagt: „Es kann durchaus sein, dass dieses Gesetz noch kommen wird. Hausbesitzer sollten wenn möglich warten, wenn sie eine Sanierung beabsichtigen.“

Quelle: Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.

nach oben