Steuerliche Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung auf nationaler und nicht auf EU-Ebene angehen

12.10.2021  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim.

Die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie haben die Verschuldung der Unternehmen erhöht und ihre Investitionstätigkeit verringert. Zur Finanzierung von Investitionen können Unternehmen sowohl Eigen- als auch Fremdkapital einsetzen.

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© Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH; für Großansicht bitte anklicken

Aus steuerlicher Sicht sind Zinszahlungen für Fremdkapital grundsätzlich von der Bemessungsgrundlage abzugsfähig; Eigenkapitalkosten in der Regel nicht. Folglich kommt es zu einer steuerlichen Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung – dem sogenannten Debt-Equity Bias. Dieser stellt ein tief verwurzeltes Problem im heutigen Steuersystem dar und hemmt die Investitionsfinanzierung durch Eigenkapital. Ein aktueller ZEW policy brief zeigt, dass der Debt-Equity Bias nicht durch eine Harmonisierung auf europäischer Ebene zu lösen ist. Stattdessen empfehlen die Wissenschaftler/innen diese steuerliche Verzerrung auf nationaler Ebene zu beseitigen, beispielsweise durch die Einführung einer dualen Einkommensteuer.

„Die strukturelle steuerbedingte Verzerrung von Finanzierungsentscheidungen ist unerwünscht und führt zu nachteiligen wirtschaftlichen Auswirkungen“, sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate und Ko-Autor. Um ein stabiles und innovationsförderndes steuerliches Umfeld nach der Corona-Krise zu schaffen, hat die Europäische Kommission im Mai 2021 einen Rahmen zur „Unternehmensbesteuerung für das 21 Jahrhundert“ veröffentlicht, der unter anderem einen Freibetrag als Anreiz gegen eine Bevorzugung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung (DEBRA) vorsieht. Dazu findet heute eine öffentliche Anhörung des European Economic und Social Comitees statt, zu der Prof. Dr. Christoph Spengel geladen ist. Grundsätzlich identifiziert die EU Kommission zur Beseitigung des Debt-Equity Bias drei mögliche Konzepte, die von den Wissenschaftler/innen wie folgt bewertet werden:

  • Eine vollständige Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten im Rahmen einer Comprehensive Business Income Tax (CBIT) würde Unternehmensinvestitionen hemmen. Um den potenziellen negativen Effekten auf die unternehmerische Investitionstätigkeit entgegenzuwirken, müssten die EU-Mitgliedstaaten ihren gesetzlichen Körperschaftssteuersatz senken. Der fiskalische Spielraum ist hierfür aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie allerdings äußerst begrenzt.
  • Das zweite Konzept, eine Allowance for Corporate Equity (ACE), das die Abzugsfähigkeit von fiktiven Zinsen entweder auf das gesamte oder das neue Eigenkapital vorsieht, könnte einerseits Unternehmensinvestitionen anregen. Andererseits würde eine ACE gleichzeitig neue Steuerplanungsmöglichkeiten für Unternehmen eröffnen und zu Steuereinnahmeverlusten für die EU-Mitgliedstaaten führen.
  • Auch der Vorschlag einer Angleichung von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung durch den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf das gesamte Kapital, die sogenannte Allowance for Corporate Capital (ACC), eignet sich nicht. Aufgrund der hohen Sensitivität einer ACC gegenüber dem fiktiven Zinssatz, können die Auswirkungen einer Einführung nicht a priori bestimmt werden, was zu großen Unsicherheiten für Unternehmen und EU Mitgliedstaaten führen würde.

Um die steuerliche Begünstigung der Fremd- gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung nachhaltig zu beseitigen, muss die steuerliche Behandlung von Finanzierungskosten und Kapitalerträgen ganzheitlich betrachtet werden. Dies umfasst neben der Unternehmens- auch die Anteilseignerebene, die bisher von der EU Kommission vernachlässigt wurde. Die Autoren plädieren daher nicht für eine EU-weit harmonisierte Einführung einer CBIT, einer (inkrementellen) ACE oder einer ACC, da alle Konzepte zusätzliche Anpassungen der persönlichen Einkommensteuer erfordern. Diese Kompetenz obliegt bisher ausschließlich den Mitgliedsstaaten. „Dem Debt-Equity Bias sollte die Politik nicht durch eine Harmonisierung auf europäischer Ebene begegnen. Stattdessen empfehlen wir die steuerliche Verzerrung zwischen der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung auf nationaler Ebene zu beseitigen, beispielsweise durch die Einführung einer dualen Einkommensteuer“, so Christoph Spengel. Eine duale Einkommensteuer schafft nicht nur Finanzierungsneutralität, sondern auch Neutralität in Bezug auf Gewinnausschüttungen und Rechtsformen. Folglich ist laut der Autoren eine duale Einkommensteuer gut geeignet, die von der Europäischen Kommission genannten Ziele zu erreichen.

Bild: Skitterphoto (Pexels, Pexels Lizenz)

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