Sanierung von Unternehmen wird erleichtert

09.02.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Am 1. März 2012 tritt das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft. Das neue Regelwerk wird vor allem die Instrumente der Eigenverwaltung und des Insolvenzplanverfahrens ausbauen. Zudem werden die Rechte der Gläubiger gestärkt; sie erhalten künftig größeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters und auf den Verfahrensablauf.

Hauptanliegen des ESUG ist die Sanierung notleidender Unternehmen. So nimmt künftig ein unter bestimmten Voraussetzungen frühzeitig vom Gericht eingesetzter vorläufiger Gläubigerausschuss maßgeblichen Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters. Gleichzeitig steht mit der Stärkung der Eigenverwaltung, der Einführung eines Schutzschirmverfahrens zwischen Eröffnungsantrag und Verfahrenseröffnung sowie dem Ausbau und der Straffung des Insolvenzplanverfahrens eine größere Auswahl an Gestaltungsoptionen bei Sanierungsfällen zur Verfügung. Das neue Gesetz dürfte damit die Chance auf eine erfolgreiche Sanierung von Unternehmen deutlich erhöhen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

  • Bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren kann ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden, der bei bestimmten Unternehmen ein wichtiges Mitspracherecht bei der Auswahl des vorläufigen Insolvenzverwalters und der Anordnung der Eigenverwaltung hat. Die Beteiligung der Gläubiger wird aber nicht nur zeitlich vorverlagert. Vorgaben des Ausschusses zur Person des Verwalters - seine Eignung und Unabhängigkeit vorausgesetzt - sind für den Richter unter bestimmten Umständen bindend. Künftig wird das Gericht in Insolvenzverfahren über Unternehmen, deren Betrieb noch nicht eingestellt ist und die eine bestimmte Unternehmensgröße und damit eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben (gemessen an ihrem Umsatz, der Arbeitnehmerzahl bzw. der Jahresbilanzsumme), verpflichtet, einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzuberufen. Besteht ein solcher vorläufiger Gläubigerausschuss und einigen sich alle Mitglieder auf einen Verwalter, ist das Gericht daran gebunden (Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 27. Oktober 2011).
  • Das Institut der Eigenverwaltung wird durch Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses bei den Verfahrensvoraussetzungen gestärkt. Bisher wurde die Eigenverwaltung in Insolvenzverfahren nur dann gestattet, wenn zu erwarten war, dass daraus keine Nachteile für die Gläubiger entstehen konnten. Jetzt kann nur bei Bekanntwerden von konkreten benachteiligenden Umständen für die Gläubiger von der Eigenverwaltung abgesehen werden.
  • Besondere Beachtung findet künftig das Schutzschirmverfahren zur Vorbereitung eines Insolvenzplanverfahrens. Ein Schuldner erhält künftig bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder bei Überschuldung die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters und frei von Vollstreckungsmaßnahmen in Eigenverwaltung einen Sanierungsplan auszuarbeiten, der anschließend als Insolvenzplan umgesetzt werden kann. Das Gericht soll regelmäßig die vom Schuldner vorgeschlagene Person als vorläufigen Sachwalter einsetzen. Zudem darf es im Schutzschirmverfahren weder einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, noch dem Schuldner die Verfügungsbefugnis über sein Vermögen entziehen.
  • Das Instrument des Insolvenzplanverfahrens wird durch Beschränkung der Rechtsmittel gegen die Planbestätigung ausgebaut. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger in missbräuchlicher Weise das Wirksamwerden des Plans verhindern können.
  • Im Insolvenzplanverfahren wird ein debt-equity-swap eingeführt. Danach können Gläubiger unter bestimmten Umständen ihre Forderungen in Eigenkapital umwandeln, und zwar auch gegen den Willen der Altgesellschafter. Diese Maßnahme soll die Sanierungschancen verbessern, da Widerstände von Altgesellschaftern überwunden werden können.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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