28.05.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Es ist ein großer Erfolg, dass wir einen Kompromiss zu den steuerlichen Aufbewahrungsfristen erreichen und damit heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 beschließen konnten. Mit der Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen von bisher zehn auf acht bzw. dann dauerhaft auf sieben Jahre gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau. Unsere Unternehmen werden von den Entlastungen stark profitieren. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen bringt eine jährliche Entlastung für die Wirtschaft von rd. 1,7 Mrd. Euro in der ersten Stufe und von insgesamt rd. 2,5 Mrd. Euro in der zweiten Stufe."
Auch die Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge werden mit dem Jahressteuergesetz 2013 verbessert. Künftig können die Batteriekosten bei der steuerlichen Veranlagung abgezogen werden. Damit wird das breite Maßnahmenbündel der Bundesregierung ergänzt, um den Weg Deutschlands zum Leitmarkt und Leitanbieter in der Elektromobilität zu ebnen.