RHB-Stoffe und bezogene Waren wurden in der GuV bislang unter einem GuV-Posten ausgewiesen. Eine Aufgliederung nach einzelnen steuerlichen Sachverhalten erfolgte nicht. Wie sind diese Posten in der E-Bilanz-Taxonomie abzubilden?

21.11.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bayerisches Landesamt für Steuern.

Die Taxonomie verlangt eine Aufteilung dieser Aufwendungen in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und in bezogene Waren mit jeweiliger Aufgliederung der einzelnen steuerlichen Sachverhalte. Eine Änderung des bisherigen Buchungsverhaltens wird dabei jedoch nicht gefordert. Eine Aufteilung ist also vorzunehmen soweit dies in der bisherigen Buchführungspraxis auch gemacht wurde. Daher wird nicht beanstandet, wenn der gesamte Wareneinkauf unter den Aufwendungen für bezogene Waren ausgewiesen wird, wenn bisher die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren nicht getrennt verbucht wurden.

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