Positionen der Wirtschaftsprüferkammer zu den EU-Regelungsvorschlägen zur Abschlussprüfung

02.02.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat am 27. Januar 2012 ihre Positionen zu den Regelungsvorschlägen der EU-Kommission zur Abschlussprüfung vom 30. November 2011 im Internet veröffentlicht.

Michael Gschrei, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, erklärt zu der Stellungnahme: „Die Reformvorschläge der EU-Kommission sind danach zu beurteilen, ob und inwieweit sie geeignet sind, die Qualität der Abschlussprüfung in Bezug auf Prüfung und Berichterstattung zu erhöhen und die Glaubwürdigkeit des Berufsstandes zu stärken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Maßnahmen zum Teil erhebliche Eingriffstiefen haben und vom Berufsstand unterschiedlich bewertet werden.“

Michael Gschrei, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, erklärt zu der Stellungnahme: „Die Reformvorschläge der EU-Kommission sind danach zu beurteilen, ob und inwieweit sie geeignet sind, die Qualität der Abschlussprüfung in Bezug auf Prüfung und Berichterstattung zu erhöhen und die Glaubwürdigkeit des Berufsstandes zu stärken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einzelne Maßnahmen zum Teil erhebliche Eingriffstiefen haben und vom Berufsstand unterschiedlich bewertet werden.“

Zur Regelungstechnik schlägt die Wirtschaftsprüferkammer vor, die Maßnahmen in einer Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) zusammenzuführen. Von einer Verordnung für Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollte abgesehen werden.

Eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung, deren Ergebnis die Schaffung von reinen Prüfungsgesellschaften wäre, lehnt die Wirtschaftsprüferkammer ab. Hingegen trägt das Verbot einzelner Beratungsleistungen, bei denen das Selbstprüfungsverbot berührt ist, zur Steigerung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und zur Qualität der Prüfung bei. Entsprechende Regelungen gibt es heute schon im deutschen Recht. Beratungsleistungen im Übrigen sollten vom Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens genehmigt werden. Eine Behördenentscheidung lehnt die Wirtschaftsprüferkammer ab.

Qualitätsfördernde Wirkung hätte eine Gebührenordnung für die Abschlussprüfung, welche die für eine hohe Qualität erforderlichen angemessenen Gebühren sicherstellt. Daher setzt sich die Wirtschaftsprüferkammer im Rahmen der EU-Regelungsinitiative mit Nachdruck für die Schaffung eines Gebührenrechts für die gesetzliche Abschlussprüfung ein.

Die Wirtschaftsprüferkammer spricht sich gegen die Abkehr vom Aufsichtssystem im Sinne des Artikels 32 der derzeitigen Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) aus. Eine mangelnde Effektivität und Effizienz des derzeitigen Aufsichssystems ist bisher nicht festgestellt. Allerdings regt die Wirtschaftsprpüferkammer an, nicht nur das Aufsichtssystem insgesamt, sondern auch einzelne Verfahren und Verfahrensergebnisse für die Öffentlichkeit transparenter zu machen. Zur Regelungstechnik schlägt die Wirtschaftsprüferkammer vor, die Maßnahmen in einer Richtlinie zur Änderung der Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) zusammenzuführen. Von einer Verordnung für Prüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse sollte abgesehen werden.

Eine vollständige Trennung von Prüfung und Beratung, deren Ergebnis die Schaffung von reinen Prüfungsgesellschaften wäre, lehnt die Wirtschaftsprüferkammer ab. Hingegen trägt das Verbot einzelner Beratungsleistungen, bei denen das Selbstprüfungsverbot berührt ist, zur Steigerung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und zur Qualität der Prüfung bei. Entsprechende Regelungen gibt es heute schon im deutschen Recht. Beratungsleistungen im Übrigen sollten vom Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens genehmigt werden. Eine Behördenentscheidung lehnt die Wirtschaftsprüferkammer ab.

Qualitätsfördernde Wirkung hätte eine Gebührenordnung für die Abschlussprüfung, welche die für eine hohe Qualität erforderlichen angemessenen Gebühren sicherstellt. Daher setzt sich die Wirtschaftsprüferkammer im Rahmen der EU-Regelungsinitiative mit Nachdruck für die Schaffung eines Gebührenrechts für die gesetzliche Abschlussprüfung ein.

Die Wirtschaftsprüferkammer spricht sich gegen die Abkehr vom Aufsichtssystem im Sinne des Artikels 32 der derzeitigen Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EG) aus. Eine mangelnde Effektivität und Effizienz des derzeitigen Aufsichssystems ist bisher nicht festgestellt. Allerdings regt die Wirtschaftsprpüferkammer an, nicht nur das Aufsichtssystem insgesamt, sondern auch einzelne Verfahren und Verfahrensergebnisse für die Öffentlichkeit transparenter zu machen.

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