Mindestgewinnbesteuerung verfassungsgemäß?

12.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 26. August 2010 entschieden, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob die so genannte Mindestgewinnbesteuerung gemäß Paragraf 10d Absatz 2 Satz 1 EStG 2002 n. F. verfassungsrechtlichen Anforderungen auch dann standhält, wenn eine Verlustverrechnung in späteren Veranlagungszeiträumen aus rechtlichen Gründen (hier: nach Paragraf 8c Körperschaftsteuergesetz (KStG)) endgültig ausgeschlossen ist. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 19. Oktober 2011 auf diesen Beschluss reagiert.

Demnach ist dem Steuerpflichtigen auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung in allen offenen Fällen zu gewähren, in denen es aufgrund des Zusammenwirkens der Anwendung der Mindestgewinnbesteuerung und eines weiteren Grundes zum endgültigen Ausschluss einer Verlustnutzungsmöglichkeit kommt. Im Einzelnen handelt es sich um Fälle

  • des schädlichen Beteiligungserwerbs nach Paragraf 8c KStG in den Fassungen vor dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 22. Dezember 2009,
  • der Umwandlung beim übertragenden Rechtsträger,
  • der Liquidation einer Körperschaft,
  • der Beendigung der persönlichen Steuerpflicht (Tod des Steuerpflichtigen) bei fehlender Möglichkeit der "Verlustvererbung".

Die Aussetzung der Vollziehung ist auf die oben genannten Fallgruppen beschränkt.

Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

nach oben