08.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen.
In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Hierzu gehören Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union - insbesondere an die EU-Amtshilferichtlinie (Richtlinie 2011/16/EU) - sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.
Das Jahressteuergesetz 2013 dient der Umsetzung des fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarfs in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts.
Dieser Regelungsbedarf besteht insbesondere zur Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union. Weitere Maßnahmen greifen zudem Empfehlungen des Bundesrechnungshofes auf, dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Verfahrensvereinfachung im Besteuerungsverfahren.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen