AS 32/IFRS 7-Anpassungen zur Saldierung von Finanzaktiva und -passiva (Offsetting)

22.12.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee.

Der IASB hat Ergänzungen zu IAS 32 und IFRS 7 veröffentlicht.

Hiermit stellt der IASB einige Details in Bezug auf die Saldierung von Finanzaktiva mit -passiva klar und fordert diesbezüglich ergänzende Zusatzangaben. Der IASB beabsichtigt hiermit keine Änderung des bestehenden Saldierungsprinzips in IAS 32. Aus der Klarstellung der Kriterien „zeitgleiches Settlement“ und „jederzeitiges Recht zur Aufrechnung“ kann sich eine Änderung der Bilanzierungspraxis nur ergeben, falls IAS 32 bislang unterschiedlich ausgelegt wurde. Als ergänzende Pflichtangabe sind künftig tabellarisch Brutto- und Nettobeträge aus der bilanziellen Saldierung sowie Beträge für bestehende Saldierungsrechte, die allerdings nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen, anzugeben. Diese Ergänzungen sind für Zwischenperioden und Geschäftsjahre ab dem 1.1.2013 (Zusatzangaben) bzw. 2014 (Klarstellungen) verpflichtend und rückwirkend anzuwenden (IASB-Pressemitteilung). Die Standardergänzungen können nur über den IASB bezogen werden (www.ifrs.org). Ein Feedback Statement ist hier verfügbar.

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