16.08.2019 — Von
. Quelle:Digitale DienstleistungenEine solche Regelung besteht bereits seit dem 01. Januar 2015 für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronische Dienstleistungen, die an Nichtunternehmer erbracht werden.Davor waren solche Dienstleistungen am Sitz des leistenden Unternehmens der Umsatzbesteuerung zu unterwerfen.
Damit ist seit 1. [...]
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