Erfassen der Veranstaltungs- und Webekosten

20.09.2024  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Es empfiehlt sich, die Kosten für Veranstaltungen und Werbung getrennt von den Sonstigen Sachkosten aufzuführen, zumal in vielen Bibliotheken diese Kosten als eigene Haushaltsstelle bzw. als eigener Haushaltstitel ausgewiesen sind.

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