Betrieb gewerblicher Art

07.03.2025  — Von Arne UpmeierLinda SefrinGabriele Beger. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Arne UpmeierLinda SefrinGabriele Beger: »Betrieb gewerblicher Art« (In: Erfolgreiches Management von Bibliotheken und Informationseinrichtungen, hrsg. von Prof. Cornelia VonhofProf. Dr. Konrad Umlauf, Auflage 88, Hamburg: Verlag Dashöfer 2025, Abschn. 10.8.6)

mehr EinnahmenMit der Errichtung einer eigenen Rechtsperson ist auch sehr häufig der Wunsch verbunden, mehr Einnahmen zu erzielen. Viele Aktivitäten sind hier denkbar, vom Buchverkauf bis hin zur Cafeteria.vgl. https://www.bibliotheksverband.de/sites/default/files/2022-08/20220822_Stellungnahme%20Umsatzsteuer%20und%20%C3%96ffentliche%20Bibliotheken.pdf

steuerrechtliche VeranlagungWenn mit diesen Tätigkeiten ein Betrieb gewerblicher Art begründet wird, ist die steuerrechtliche Veranlagung zu prüfen. Die Frage der Steuervergünstigungen ist vielfältig, umfangreich, überaus komplex und kann an dieser Stelle Betrieb gewerblicher Artnicht global beantwortet werden. Liegt ein Betrieb gewerblicher Art vor, sollte ein gesonderter Wirtschaftsplan aufgestellt werden. Ein Betrieb gewerblicher Art liegt bei jeder Tätigkeit, die nicht nur vorübergehend ausgeübt wird und die nachhaltig auf die Erzielung von Gewinn gerichtet ist, vor. Gebühren und Entgelte, die für die Benutzung oder das Tätigwerden der Bibliothek erhoben werden und die Kostendeckungsgrenze nicht überschreiten, erfüllen diesen Tatbestand nicht. Ein Betrieb gewerblicher Art kann die GemeinnützigkeitGemeinnützigkeit gefährden. Dies gilt nicht, wenn die Tätigkeit satzungskonform ist. Steuerberater und Finanzamt unterstützen hier und leisten professionelle Beratung.

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