Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Substantiv plus Verb - Ruhe bewahren und standhalten

19.04.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Sekretariat aktuell.

Wie man Verbindungen aus Substantiv plus Verb schreibt, erfahren Sie in diesem Rechtschreibtipp.

In dem letzten Rechtschreibtipp haben wir die Regeln für die Schreibung von Verb plus Verb zusammengefasst: Verbindungen aus Verb + Verb schreibt man meist getrennt. Das war einfach. Aber was ist bei der Schreibung von Verbindungen aus Substantiv plus Verb zu beachten?

Auch hier ist die Regel zunächst ganz einfach: Verbindungen aus Substantiv + Verb schreibt man getrennt, wenn das Substantiv nicht verblasst* ist:
  • Computer spielen, Auto fahren, Schlange stehen, Essen kochen, Ruhe bewahren
Man schreibt Verbindungen aus Substantiv und Verb jedoch zusammen, wenn ein Substantiv verblasst ist oder wenn es in der Verbindung mit dem Verb seine Eigenständigkeit verloren hat. Das betrifft Wörter wie:
  • leidtun, standhalten, eislaufen, kopfstehen, teilhaben, teilnehmen, nottun
In diesen Fällen müssen Sie dann außerdem beachten, dass diese verblassten Substantive kleingeschrieben werden, wenn das Wort im Satz auseinandertritt, z. B.:
  • Er tut mir leid. Ich halte dem Druck stand. Wir stehen alle zurzeit kopf.
Auch so genannte untrennbare Zusammensetzungen aus Substantiv und Verb schreibt man zusammen:
  • schlussfolgern, lobpreisen, maßregeln, handhaben
In manchen Fällen ist nicht mehr eindeutig erkennbar, ob es sich um eine Zusammensetzung oder um eine Wortgruppe handelt. Dann stehen sich Getrennt- und Zusammenschreibung gegenüber - beide Schreibweisen sind aber richtig, z. B.:
  • danksagen - Dank sagen (aber nur: sie sagen Dank)
  • staubsaugen - Staub saugen (aber nur: er saugt Staub)
  • marathonlaufen - Marathon laufen (aber nur: sie läuft Marathon)
  • gewährleisten - Gewähr leisten (aber nur: er leistet Gewähr)
Falls Sie diese Regeln noch einmal nachschlagen möchten: Duden. Die deutsche Rechtschreibung; K54 und § 33 (1) sowie § 34 (3)

Wir hoffen, wir haben Sie nicht allzu sehr verwirrt. Im Zweifelsfall hilft ein Griff zum Wörterbuch weiter.

Bis zum nächsten Mal!
Ihre Sekretariat-aktuell-Redaktion

Quelle: Verlag Dashöfer

* Ein so genanntes verblasstes Substantiv hat die Eigenschaft eines selbstständigen Substantivs weitgehend verloren.
nach oben